Kommunikation zwischen Eltern und Schule – Schulbegleitung als Mittler

In den Sozialgesetzbüchern VIII (Jugendamt) und XII (Sozialamt) besteht die Möglichkeit Hilfen für den schulischen Alltag zu erhalten (hier soll es ja noch zu einer Änderung kommen). Diese Hilfen beschränken sich nicht auf Inklusion im Regelschulbetrieb sondern sind in den meisten Fällen auch in Förderschulen notwendig. Und Schulbegleitung ist kein ausschließliches Hilfsmittel für autistische Kinder.

Die Ansichten darüber, wie eine Schulbegleitung arbeiten soll und was zu ihren Aufgaben gehört, gehen weit auseinander. Leider kann es auch schon mal zu Auswüchsen führen, dass eine Schulbegleitung sich in der Pflicht sieht, den zu begleitenden Schüler zu bestrafen. Und auch über die Qualifikation der Person, die die Schulbegleitung leistet, gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Der Kostenfaktor ist ein weiterer, entscheidender Faktor, der bei all diesen Überlegungen eine Rolle spielt. Anbieter, die die Preisspirale nach unten nicht mitmachen erhalten oft schlicht keine Aufträge mehr.

Das eine gute Schulbegleitung mehr als eine Aufsicht ist; sondern eine Vertrauensperson, die Übersetzer und Mittler für das Kind ist, habe ich schon mehrfach erklärt.

Gestern nun ist mir von einer Absurdität sondersgleichen berichtet worden. Das bewilligende Sozialamt hat dem Anbieter als klare Regel vorgegeben, dass die Schulbegleiter NICHTS über den Schulalltag, über das Kind, das Lernverhalten, mögliche Probleme im Unterricht oder mit Mitschülern oder irgendetwas anderes an die Eltern berichten dürfen. Dies gilt übrigens auch für Kinder, wo aus medizinischen Gründen die Dokumentation von Nahrungsaufnahme und Toilettengängen erforderlich ist, auch da darf dies nicht von der Schulbegleitung dokumentiert und an das Elternhaus zurückgemeldet werden. Falls die Anbieter bzw. deren Angestellte gegen dieses Gebot verstoßen würden, würden sie den Auftrag, und damit das Kind seine Hilfe, verlieren.

Ich habe von solchen Vorgehensweisen nun schon aus mehreren Bundesländern gehört. Vornehmlich aus Berlin, da dort die Schulbegleitung über die Schule zugeteilt werden, aber nun auch aus Bayern und NRW.

Es besteht bei einigen Ämtern und Schulen die irrige Vorstellungen, dass man dadurch die Eltern bevorzugen würde; dass diese dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den anderen Eltern erhalten würden und über zu viele Interna aus dem Schulalltag Kenntnis erlangen würden.

Ich frage mich, ob diese Personen das Instrument/Hilfsmittel der Schulbegleitung wirklich verstanden haben.

Es gibt gute Broschüren, die das Aufgabenfeld einer Schulbegleitung gut erklären.

…Er ist die Schnittstelle zwischen allen Beteiligten, fungiert als
Dolmetscher, Coach und Vermittler,….
….Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf sind die enge
Zusammenarbeit und der ständige Austausch zwischen
Lehrpersonal, Mutter und Schulbegleiter…..
Grundlegende Ziele der Leistung sind:
• Schulbegleitung ermöglicht oder erleichtert den
Besuch der gewünschten und geeigneten Schule
und verhindert Schulabbrüche;
• Schulbegleitung ermöglicht eine angemesse-
ne Schulbildung von Schülerinnen und Schülern
mit Behinderung und unterstützt dabei, Schulab-
schlüsse zu erreichen;
• Schulbegleitung ermöglicht die Teilhabe am
schulischen Leben, z.B. die Teilnahme an Klassen-
fahrten;
• Schulbegleitung unterstützt die zunehmende
Selbstorganisation und Eigenständigkeit von
Schülerinnen und Schülern mit Behinderung.
• Schulbegleitung unterstützt Lehrkräfte, Mitschüler-
innen und Mitschüler ohne Behinderung und Eltern
dabei, die schulische Integration zu verwirklichen.

Gerade bei autistischen Kindern sind einige Vorkommnisse und
Miss( T )verständnisse mit Mitschülern und/oder Lehrkräften nur dadurch aufzudröseln, in dem Eltern und Schulbegleitung sich intensiv darüber austauschen was das Kind zurückmeldet.

So kann es im Unterricht beispielsweise wie Verweigerung aussehen, wenn das Kind auf einmal nicht mehr mitarbeitet und gestellte Aufgaben nicht löst. Im Nachmittagsbereich kommt dann zum Vorschein, woher die Blockade kommt. Nicht immer ist es, auch für erfahrene Schulbegleitungen und/oder Eltern bzw. Lehrer, direkt erkennbar, warum sich eine Blockade aufgebaut hat.

Auch eine Schulbegleitung ist ein Nachteilsausgleich. Ein, sich durch die Behinderung ergebender Nachteil von Kindern mit Autismus ist unter anderem, dass sie oft gar nicht erklären können, was im schulischen Alltag belastet oder wo Probleme liegen. Also gleicht die enge Kommunikation zwischen Schulbegleitern, Lehrern und Eltern diesen Nachteil aus und ist elementar wichtig.
Dieser Nachteilsausgleich ist ein Baustein für eine barrierearme Teilhabe am täglichen Leben. Wenn nun dieser Nachteilsausgleich von Amtswegen verboten ist, wird Inklusion und Teilhabe ad absurdum geführt.

11 Kommentare zu „Kommunikation zwischen Eltern und Schule – Schulbegleitung als Mittler“

  1. Es gibt ein gutes Grundlagenpapier von der Rechtsanwaltskanzlei Hohage :

    Klicke, um auf sophia08.vortrag.priess.pdf zuzugreifen

    Hier wird aus rechtlicher Sicht die Vermittlung zwischen Schule und Elternhaus als Grundaufgabe mit aufgeführt.
    Es gibt allerdings auch für Schulbegleiter eine Schweigepflicht dahingehend, das nur die Kind – relevanten Dinge besprochen werden dürfen , Interna über andere Kinder dürfen nicht weitergetragen werden.
    Außerdem gibt es auch noch die Variante , das es dazu kommen kann , das die Kommunikation Eltern – Schule ausschließlich über den Schulbegleiter stattfindet , das ist dann keineswegs im Sinne des zu erfüllenden Auftrags .
    Die Kommunikation zwischen Eltern und Schule darf durch den Schulbegleiter nicht beeinträchtigt werden .

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  2. Als Kind hatte ich große Schwierigkeiten mit der Frage meiner Eltern, was in der Schule war. Da gab es mehrere Probleme:

    Einerseits fällt Autisten das Priorisieren schwer. Allgemeine Fragen können fast nie beantwortet werden, weil sie zu allgemein sind. Wenn mich jemand fragt, wie mein Tag war, dann weiß ich nicht, ob er dann erwartet, wie ich davon erzähle, wie mein Wecker geklingelt hat und wie ich mich dann nochmal umgedreht habe und wie dann der Wecke wieder losging und ich dann doch aufgestanden bin (*endlos fortsetz*) oder ob und was ich weglassen soll und was überhaupt relevant ist und worüber eigentlich die Frage ist. Das ist inzwischen einfacher durch meine Lebenserfahrung, für autistische Kinder allerdings ein großes Problem. Lieber spezifisch fragen: Welche Fächer hattest du heute? Hast du dich heute gemeldet? Waren die anderen Kinder zu laut/nett/ whatever?

    Dann die Sache, dass ich in der Schule ohne Hilfe (da undiagnostiziert) war. Ich war auf einer Regelschule mit undiagnostiziertem Autismus und einer bekannten sensomotorischen Störung/Dyspraxie. Dementsprechend war ich an einigen Tagen nach dem Kompensieren an der Schule damit so ausgelastet, dass mein Gehirn „in Stand-By Modus“ (RW) gegangen ist und ich den Rest des Schultages im Shutdown verbracht habe. Es ist wie eine Art Schutzfunktion des Gehirns, damit es nicht zum Meltdown, bzw zu mehr Überlastung kommt. Das führte dann aber auch dazu, dass ich vom Schultag nur noch das allernotwendigste mitbekam und mich zu Hause dann gar nicht mehr erinnern konnte, was passiert ist. Dementsprechend hätte ich die Frage dann gar nicht beantworten können, weil ich selbst nicht wusste, was passiert ist.

    Exekutive Dysfunktionen, ein Teilbereich von Autismus sowie AD(H)S, kann dazu führen, dass man sich an gesprochene Worte nicht so gut erinnert, dass diese nicht ihren Weg ins Kurzzeitgedächtnis finden. Ich habe also oft nach Gesprächen keine Ahnung mehr, was gesagt wurde. Es sei denn, es interessiert mich sehr, was aber auf das meiste, was Lehrer labern, nicht zutraf. Also hatte ich auch hier wieder keine Erinnerung an die Gespräche innerhalb des Schultages.

    Am Ende eines Schultages, gerade, wenn man im Shutdown war, braucht man erstmal Ruhe, um die Verarbeitung abschließen zu können und wieder zugänglich für Reize oder Gespräche zu sein. Daher würde ich autistische Kinder nie direkt nach der Schule nach ihrem Tag fragen. Erst, wenn sie sich angemessen lange (hängt halt vom einzelnen Kind ab) erholen konnten, kann man sowas mal sinnvoll erfragen.

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  3. Ich durfte damals auch nicht mit der Schulbegleitung sprechen und Sie nicht mit mir. Meinen Sohn kam mit ihr nicht klar und verweigert bis heute eine Schulbegleitung. Die Direktorin gab den Ton und und die Lehrkraft. Sie nahmen keine Rücksicht auf meinem Sohn. Es war die Hölle. 1 Jahr hatte gereicht. Mein Sohn muss bis heute ohne Hilfe klar kommen

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  4. Hallo,
    im oben angeführten Artikel „Kommunikation zwischen Eltern und Schule – Schulbegleitung als Mittler“
    wird erwähnt, dass in Berlin, NRW und Bayern Schulbegleitungen über die Schule zugeteilt werden.
    In Baden-Württemberg gibt es einen Fall, wo vom Jugendamt bindend angeordnet wurde, eine Schulbegleitung ausschließlich über einen Träger einzustellen, obwohl die Schule eine geeignete Schulbegleitung selber einstellen wollte und das auch dem Wunsch der Eltern entsprach.
    Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach der das Jugendamt eine solche Vorgabe machen kann? Wo findet man entsprechende gesetzliche Vorgaben?
    Wer kann helfen?
    MickyMaus

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    1. Konkret steht da

      Falls die Anbieter bzw. deren Angestellte gegen dieses Gebot verstoßen würden, würden sie den Auftrag, und damit das Kind seine Hilfe, verlieren.

      Ich habe von solchen Vorgehensweisen nun schon aus mehreren Bundesländern gehört. Vornehmlich aus Berlin, da dort die Schulbegleitung über die Schule zugeteilt werden, aber nun auch aus Bayern und NRW.

      heißt, dass in nur Berlin die Schulbegleitung über die Schule zugeordnet wird.

      Wenn die Schule eine geeignete Schulbegleitung kennt, dürfte es ja kein Problem sein, wenn diese sich über einen vom Jugendamt gewünschten Träger anstellen ließe.

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