Weltuntergang – WOW cool – NICHTS davon

Autismus im Film ist ein sehr schwieriges Unterfangen.

Wie will man dieses „Alles“ denn bitte darstellen

  • ohne zu viel wegzulassen
  • ohne zu beschönigen
  • ohne zu überbetonen
  • ohne zu dramatisieren

Wie bekommt man es hin, realistisch zu bleiben.

Das Sein der Autistin / des Autisten zu zeigen, die Zwiespalte der Eltern.

Kann das überhaupt gehen?

Ja.

Wenn man die Menschen, um die es geht, ernst nimmt,
ihre Hinweise und ihre Lebenserzählung.

Weiterlesen „Weltuntergang – WOW cool – NICHTS davon“

Klischeekiste auf – der Klischeekistennutzer

Diese NICHTautisten mit Null Kenntnissen zu Autismus erklären dann Autisten und Eltern von autistischen Kindern Autismus.

Es werden Artikel geteilt, die 10, 15 oder gar 20 Jahre alt sind.

Wenn es neuere Artikel sind, wird genau EIN Punkt herausgegriffen, der für Menschen OHNE Verständnis und OHNE aktuelles Wissen über Autismus logisch erscheint, und dann „hat das so zu sein eins drölf“.

Autistinnen und Autisten, die aus ihrer persönlichen Sicht versuchen das gerade zu rücken, wird erklärt, dass sie Autismus nur nicht verstanden hätten.

Oder das sie es fehl interpretieren würden.

Schließlich bräuchte es ja „verständliche“ Erklärungen. Weiterlesen „Klischeekiste auf – der Klischeekistennutzer“

NRW streicht Mittel für Inklusion

So ist es heute beim WDR zu lesen.

Und im Haushaltsentwurf des Kultusministeriums NRW für 2024 kann man es nachlesen.

Die beim WDR getroffene Aussage

Inklusionspauschale bei Null

Kinder mit anerkanntem Förderbedarf haben gesetzlich einen Anspruch darauf, eine Regelschule zu besuchen und dafür einen so genannten Inklusionshelfer von der Kommune zu bekommen. So steht es im Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Paragraph 35a) .
Doch in der Praxis funktioniert das nicht so einfach. Deshalb gibt es vom Land noch eine Inklusionspauschale für zusätzliche Inklusionsassistenten. Auch das ist gesetzlich geregelt. Zuletzt war die auf 47 Millionen Euro im Jahr 2022 gestiegen. Doch für den kommenden Haushalt ist für Inkulsionsassisten gar kein Geld mehr vorgesehen.

ist allerdings so falsch.
Denn Bedarf auf Eingliederungshilfe nach SGB VIII 35a kann auch an einer Förderschule bestehen.

Und im Haushaltsentwurf steht folgendes:

Zu Titel 633 40:
Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Inklusionsfördergesetz) gewährt das Land Nord-
rhein-Westfalen zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion den Gemeinden und Kreisen seit dem Schuljahr
2014/15 eine jährliche Inklusionspauschale zur Mitfinanzierung der Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Perso-
nal im Dienst der Kommunen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35a des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs
und § 54 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs dienen.
Derzeit wird die Maßnahme evaluiert.

Es ist schlimm, was Frau Feller plant, keine Frage.

Aber die Bedarfe der Kinder auf Eingliederungshilfe werden dabei NICHT beschnitten.
Hätte mich auch ehrlich gewundert, wenn das Kultusministerium ein Bundesgesetz angreifen würde.

Ich wünschte mir so sehr, dass Journalisten hier eindeutig recherchieren und nicht Begriffe willkürlich durcheinander werfen würden.

Was ich allerdings unerträglich finde, dass nach der Staatenprüfung in Genf vor wenigen Tagen (29. und 30. August 2023), NRW diesen Schritt geht und im Artikel des WDR nichts über diese steht.

Die UNBRK ist klar und deutlich. Hier der Link zur Seite der Bundeszentrale für Politische Bildung zum Bereich der schulischen Bildung.

Artikel 24
Bildung(amtl. dt. Fassung)
Artikel 24
Bildung(Schattenübersetzung)
Article 24
Education(engl. Originalfassung)
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, (1) States Parties recognize the right of persons with disabilities to education. With a view to realizing this right without discrimination and on the basis of equal opportunity, States Parties shall ensure an inclusive education system at all levels and lifelong learning directed to:

und

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; a) Persons with disabilities are not excluded from the general education system on the basis of disability, and that children with disabilities are not excluded from free and compulsory primary education, or from secondary education, on the basis of disability;

Bei Gemeinsam einfach machen gibt es Wissenswertes zur Staatenprüfung.

Leider habe ich derzeit noch keine schriftliche Bewertung in deutscher Sprache der UN des Berichtes gefunden.

Allerdings gibt es den Bericht auf Englisch zu lesen, hier entlang, bei dem Paritätische ist auch folgendes zu lesen:

Ganz grundsätzlich stellt er allerdings fest, dass in der Gesetzgebung sowohl des Bundes als auch der Länder das menschenrechtliche Modell von Behinderung nicht durchgehend umgesetzt ist. Er empfiehlt unter anderem, bestehende Gesetze, Richtlinien und die Verwaltungspraxis dahingehend systematisch zu prüfen und im Sinne eines Disability-Mainstreamings die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen ressortübergreifend zu verankern.

All dies zusammengenommen heißt, dass das Land NRW als Vorreiter in Sachen NIXKLUSION die Rolle übernimmt, zu schauen, wie viel sich Eltern behinderter Kinder noch so alles gefallen lassen.

Es ist einfach unfassbar.

„Seien sie der Lehrkraft gegenüber doch etwas geduldiger …“

Seit 2010 habe ich diese Aussage in unterschiedlichsten Worten schon zu hören bekommen.

Ich soll geduldig sein und nicht „so hart“ auftreten und meine Position zum Ausdruck bringen.

Meinem jeweiligen Kind habe ich als Elter Vertrauen gegenüber der Lehrkraft zu vermitteln, damit dieses zum drölfzigtausendsten Mal mit Vertrauen in den Unterricht geht, um dort WIEDERHOLT zu erleben, dass es nichts bringt.

Es gibt einfach Konstellationen, die funktionieren nicht.

Es gibt Lehrkräfte, denen kann man auch mit der besten Aufklärung nicht vermitteln was Autismus ist.
Beziehungsweise, man erreicht statt Verstehen, Verständnis und Akzeptanz ausschließlich, dass man diesen Lehrkräften nur noch mehr Werkzeuge in die Hand gibt, um das jeweilige Kind in den Overload, Shutdown oder Meltdown zu schieben.

JA,
es gibt vereinzelte Lehrkräfte, die wollen einfach keine behinderten Kinder unterrichten.
Außer,
ganz vielleicht,
diese passen sich so sehr an, dass die als persönliche Beleidigung empfundene, der Lehrkraft – durch das anwesende behinderte Kind, gemildert wird.

Da werden große Konzepte entworfen, wie man das Kind für diese eine Lehrkraft passend „strukturiert“ bekommt.

Therapiestellen werden kontaktiert und mit hineingezogen.

Und es hinterlässt bei mir IMMER WIEDER den Eindruck, dass man das Kind resilient gegen Mobbing machen soll.

Das es NOCH MEHR aushalten lernen MUSS.

Um zu genügen, den Formalien des Schulalltages zu genügen.

Und dann wird jegliche Arbeits-, Kompensations- und Konzentrationskraft für DIESE EINE Lehrkraft aufgewendet.

Sämtliche anderen Fächer und Lehrinhalte gehen dabei verloren.
Schulabschluss? Nebensache.
Aber im Unterricht dieser einen Lehrkraft „lief“ es dann, diese war zufrieden.
Und das Kind hängt in ner Depression fest.

Aber das Kind hat gelernt, dass ein „Nein – geht mit der nicht“, nicht zählt.

Und wenn man als Elter klar und deutlich mitteilt, dass es eben NICHT sein kann, ausschließlich Anpassung an diese eine Lehrkraft zu erlernen oder gar Mobbing kommentarlos über sich ergehen zu lassen, dann ist man nicht kooperativ. Ich schrieb bereits 2017 dazu.

Ich würde so gerne auf diverse solcher Ansinnen einfach antworten

„Einen Scheiß muss ich“

„Welchen Teil von Nein haben sie nicht verstanden?“

„Nein, sonst noch Fragen?“

„wie unsichtbare Funken“ von Elle McNicoll

ne Buchempfehlung …

… wie schreibt man die eigentlich?

Einfach nur ne Kaufempfehlung ist mir zu wenig für das Buch, das ich gerade ausgelesen habe.

Ich hab vor Wochen eine Rezension gelesen, über ein Jugendbuch in dem die Protagonistin und ihre Schwester Autistinnen sind.
Das Buch wurde von einer Autistin geschrieben.
Das kann ein Qualitätsmerkmal sein, muss es aber nicht, wenn ich so auf mein Regalbrett schaue.
Also las ich recht skeptisch diese Rezension.
Als dort stand das es etwas zu „lexikalisch“ geraten wäre, wohl mit dem Willen Aufklärung zu betreiben, beschloss ich es zu kaufen.

Wenn Nichtautist/-innen sowas schreiben, hat es sie meist angestrengt und störte sie im Lesefluss. Weiterlesen „„wie unsichtbare Funken“ von Elle McNicoll“