Nachteilsausgleich (NTA)

Ein Nachteilsausgleich soll Nachteile ausgleichen, die sich durch die Behinderung ergeben.

Es ist KEINE Bevorzung!

Dadurch soll gewährleistet werden, dass das behinderte Kind im schulischen Rahmen alle Möglichkeiten erhält, an schulischer Bildung teilzuhaben.

Es gibt Behinderungsbilder da hinterfragt das so gut wie keiner. Für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose oder körperlich Behinderte wird nur „wenig“ über die Notwendigkeit diskutiert, dass jene speziell aufbereitetes Material oder anders gestaltete räumliche Gegebenheiten benötigen.

Im Bereich Autismus ist es sehr viel schwieriger Nachteilsausgleiche genehmigt zu bekommen. Eine Genehmigung, die in Schriftform ausgesprochen werden MUSS, erscheint zudem einigen Lehrkräften und Schulämtern als ein Unding.

Mal ein paar Grundsätzlichkeiten, die Eltern wissen müssen

  • stellt einen schriftlichen Antrag
  • besteht auf einer schriftlichen Genehmigung
  • zieht die/den Autismusbeauftragte/n zu dem Verfahren selber hinzu (Kopie des Antrages an denjenigen versenden und im Antrag darauf verweisen, dass jener in Kenntnis gesetzt wurde)

Falls die Schule abwiegelt (wir machen das doch schon, das können wir so klären) lasst Euch nicht darauf ein!
Nachteilsausgleiche gehören in die Schulakte!
Denn wenn es auf die Prüfungen zugeht und Ihr dafür gesondert einen Antrag für NTA stellt, diese aber vorher niemals schriftlich genehmigt und in der Schulakte hinterlegt wurden, bekommt Ihr auch keine Genehmigung für die Prüfungen.
In diesem Zusammenhang verweise ich nochmals auf die Notwendigkeit eines guten Kinder- und Jugendpsychiaters.

Auf das Argument

„diese Dinge, die sie da beantragen benötigen aber viele andere Kinder auch“

reicht die Antwort

„mein Kind hat eine Behinderung“.

Das Grundgesetz ist hier eindeutig Artikel 3 Absatz 3,
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Weiterführende Diskussionen sind in dem Zusammenhang obsolet.
(Mal davon ab, dass sich Schulen und Lehrer durchaus selber fragen können, was sie am Unterricht verändern könnten, dass davon alle Kinder profitieren!)

Leider verfahren weder die Bundesländer noch die einzelnen Regierungsbezirke einheitlich bezüglich Richtlinien für Nachteilsausgleiche. Diese im Internet zu finden ist oft eine Kunst für sich.

Mal ein Beispiel, ich hatte ein gutes Beispiel aus RheinlandPfalz gefunden (zu dem Zeitpunkt gab es in NRW nichts vergleichbares), welches als nicht zielführend abgewiesen wurde, weil es a) auf dem Curriculum einer Realschule basierte und b) das „falsche“ Bundesland sei.
Dies ist mir nicht nur einmal passiert.

Mittlerweile hat NRW nachgearbeitet und es gibt Orientierungshilfen für die Schulleitungen (Edit 11.09.2022 neuer Link) für alle Schulformen (bitte dem Link folgen, es ist jetzt gegliedert nach Schulformen als PDF abrufbar, sichert Euch die bitte oder druckt sie aus!) und auch für die Prüfungen.
Besonders gut gefällt mir die Seite des Regierungsbezirk Düsseldorf. (*Edit 11.09.2022, der alte Link lief auf Fehler, jetzt liegt eine PDF hinter dem Link. Ich kann nur jedem eindringlich raten, diese abzuspeichern, da viele Links und PDFs die brauchbar sind leider oft verändert und/oder gelöscht werden) Leider findet sich auf den Seiten der anderen Regierungsbezirke wenig bis gar nichts zu dem Thema.
Da das Suchen von Informationen immer sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, hier noch die Seiten der anderen Bundesländer
Baden-Württemberg
Hier noch ein genaueres Beispiel aus Offenbach

Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen (eine PDF, da der alte Link nicht mehr funktioniert)
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
hier noch eine PDF dazu, die mich persönlich ratlos zurücklässt
Sachsen
(leider weist die Seite des Kultus NICHTS mehr zu Nachteilsausgleichen aus)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Per April 2022 habe ich jetzt einige Links neu gesetzt, muss aber sagen dass SÄMTLICHE Kultusministerien es erheblich erschwert haben, die Informationen auf den Seiten der Ministerien überhaupt zu finden.

Wer also noch Links oder PDFs findet, bitte gerne in den Kommentare ergänzen.

Grundsätzlich gilt, jedes autistische Kind hat individuelle Probleme weshalb auch der Nachteilsausgleich individuell gestaltet werden muss.

Oft wird ein sonderpädagogisches Gutachten eingefordert, was aber nicht zwingend erforderlich ist. Schaut diesbezüglich bitte genau, was in den Schulgesetzen Eures Bundeslandes steht!

Es gibt noch zwei wichtige „Vokabeln“, über die Ihr informiert sein solltet.
Zielgleich und Zieldifferenziert

Auch hier möchte ich (gerade im Bezug auf Autismus) nochmal gesondert darauf hinweisen, dass ein Nachteilsausgleich oft erst die Möglichkeit bietet, die handwerklichen Fertigkeiten zu erlernen, um eine zielgleiche Beschulung ermöglichen.
Ich habe nicht selten die Argumentation gehört, dass wenn dies und das genehmigt würde, die zielgleiche Beschulung auf dem Spiel stände.

So zum Beispiel, wenn das Kind (als Handwerkszeug) im Deutschunterricht eine Checkliste benutzen darf, um zu kontrollieren ob es alle Hinweise berücksichtigt hat, um eine Analyse oder Erörterung oder gar eine Charakterisierung erfolgreich zu bearbeiten.
Dass das Kind dadurch sehr viel strukturierter lernt, die Checkliste verinnerlicht und nach längerem Training diese eventuell nicht mehr benötigt, wird in dieser Argumentation allerdings von Lehrkräften außer Acht gelassen.

Also, lasst Euch nicht verunsichern oder gar abwimmeln und beantragt, was Eurem Kind den Schulalltag erleichtert.

*Edit 2, 17.04.2018
Fall jemandem auffällt, dass hier verlinkte Links ungültig geworden sein sollten oder jemand neuere und/oder bessere Links hat, bitte gerne in die Kommentare. Ich werde sie dann im Text ändern oder nachtragen, damit der Beitrag nicht an Aktualität verliert. Danke.

21 Kommentare zu „Nachteilsausgleich (NTA)“

  1. Ich hatte den Luxus engagierter Lehrer, die sich von sich aus informierten und dementsprechend handelten. Das mit der Checkliste hatte meine Deutsch-Lehrerin von sich aus so gemacht – ohne Nachteilsausgleich. Immerhin wurde mir als Nachteilsausgleich die kleinere Regelschule gewährt. Zwischen 17 und 28 Schülern pro Klasse ist ein Unterschied. Abgesehen vom schlechten Ruf der größeren (Chaotenschule oder Idiotenschule).

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  2. Infos für Hessen
    Allgemein:
    https://kultusministerium.hessen.de/schule/individuelle-foerderung/inklusion
    Fachberater für Autismus:
    https://kultusministerium.hessen.de/schule/individuelle-foerderung/landesfachberaterinnen-fuer-unterricht-und-erziehung-von-0
    http://dms-portal.bildung.hessen.de/schule/foerderschule/autismus/index.html
    Wichtige Beratungsstelle für Eltern von Eltern mit großer Erfahrung:
    http://www.gemeinsamleben-hessen.de/index2.html

    Es kann enorm hilfreich sein als Eltern beim Beantragen von Schulbegleitern und Nachteilsausgleichen nicht allein dazustehen sondern jemanden mit Erfahrung als Rückenhalt zu haben. Auch insbesondere wenn einem solche Hilfen von Schulen und Jugendämtern (gesetzteswidrig) verwerrt werden, wenn man keinem sonderpädagogischen Förderbedarf sowie der oft damit verbundenen Schweigepflichtsentbindung zustimmt.

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    1. DANKE, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hast.

      Ich hab jetzt mal den konkreten Link zur möglichen Ausgestaltung eines NTA für Rheinland-Pfalz hinterlegt.
      Hier hänge ich noch mal die PDF an https://inklusion.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/foerderung.bildung-rp.de/Autismus/Autismus/Nachteilsausgleich_Autismus/Nachteilsausgleich_Autismus_neu03052010Unterrichtsorganisation.pdf

      Die von Dir verlinkte Seite finde ich etwas unübersichtlich, weil ich die Reiter links am Rand nicht sofort als solche identifiziert habe.

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