Schulbegleiter sollen NICHT … Eltern dürfen NICHT … autistische Kinder müssen NICHT … – Tokensysteme sind Mist – ein Rant

 

Wie ich das obige gestern zum ersten Mal gelesen habe, hat mich kalte Wut gepackt.

Eine Schulbegleitung berichtet aus ihrem Arbeitsalltag mit einem autistischen Kind und gibt diese „Erfahrungswerte“ an Menschen weiter, die als Schulbegleiter arbeiten möchten.

Einfach so – mit einem fröhlichen und zufriedenem Smiley garniert.

Meine Wut darüber ist immer noch nicht verraucht und es fällt mir sehr schwer, ruhig darüber zu schreiben, was an diesem „Ratschlag“ alles falsch ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass ich mich über so etwas aufrege. Es kamen schon öfter solche Fragen wie „Sollte eine Schulbegleitung strafen?“ und anderes was mir die Zornesröte ins Gesicht getrieben hat.

Um es mal ganz platt zu sagen

eine Schulbegleitung soll NICHT

  • strafen
  • erziehen
  • therapieren
  • in das Eltern / Kind – Verhältnis eingreifen

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Studien zu Autismus und was damit bewirkt werden soll

Im deutschsprachigen Raum laufen derzeit Forschungen zu Autismus, die mich schaudern lassen.

Die beliebtesten Schlagworte in den Forschungsbeschreibungen heißen

Krankheit – Krankheitswert – Kosten/Nutzenrechnung – Ökonomie

Die einen streiten darüber, ob die derzeitigen Diagnosestandards zu weit gefasst sind, andere wollen über die Studien Therapien festschreiben.

Was mir und vielen anderen fehlt sind Studien, die beschreiben was AutistInnen hilft, wie ihr Schulplatz, ihre Ausbildungsstelle und ihr Arbeitsplatz barrierearm gestaltet werden kann und was ihnen hilft produktiv zu sein.

Im Gegenteil, ich finde so etwas.

Die Lebenszeitkosten eines Patienten mit einer Autismus-Spektrum-Störung werden für die USA auf etwa 3,2 Millionen US Dollar (2,3 Millionen Euro) geschätzt, wobei ein Großteil dieser Kosten auf Produktivitätsverlust und Betreuung entfällt.

So etwas habe ich vor etwa fünf Jahren schon einmal gelesen. Weiterlesen „Studien zu Autismus und was damit bewirkt werden soll“

Wunsch- und Wahlrecht / freie Arztwahl

Es ist kein Geheimnis, dass einige Jugendämter gerne Anträge hinauszögern wollen oder Leistungserbringer vorschreiben möchten, wenn es um Eingliederungshilfe bei Autismus geht.

Die Jugendämter sind Rehabilitationsträger nach SGB IX §6 Abs.6.

Die Eingliederungshilfe ist geregelt in SGB XII § 54 und SGB VIII §35a.

Es gilt das Wunsch- und Wahlrecht gemäß SBG IX §8 und SGB VIII §5.
(dies gilt im übrigen auch bei der Wahl einer Therapieform, Therapiestelle oder eines Schulbegleiters).

Im Zuge des BTHG wird es in Zukunft Änderungen bzgl. der §§ geben. Dies ist hier aufgeschlüsselt.

Der oft geäußerte Wunsch, dass die Diagnostik in einem besonderem Zentrum gestellt werden müsste, widerspricht dem Recht auf freie Arztwahl.
Nach eingehender Recherche habe ich nichts finden können, dass Ämter dies aushebeln könnten.
Sollte zB ein Jugendamt dies dennoch einfordern, fragt SCHRIFTLICH mit Fristsetzung die RECHTSGRUNDLAGE für dieses Verlangen an.
Es würde mich sehr interessieren, nach welchen §§ ein solches Verlangen statthaft sein oder woraus es abgeleitet werden soll.

Lasst Euch von der diagnostizierenden Stelle auf jeden Fall einen vollumfänglichen Diagnostikbericht ausstellen, in dem alle angewandten Methoden und deren Ergebnisse detailliert dargestellt sind.

Zu beachten ist, Bundesrecht bricht Landesrecht, da übergeordnet.
Selbiges gilt für interne Anweisungen, Direktiven oder Vereinbarungen.

 

Inklusion, Förderschule, Halo-Effekt und andere Merkwürdigkeiten

Das ich für vollumfängliche Inklusion bin, ist bekannt.
Genauso wie die Bloggerin Butterblumenland und die beiden Bloggerinnen von Zwischen Inklusion und Nixklusion. Auch auf dem Blog Inklusionsfakten findet man viel zum Thema.

Gestern las ich einen Blogbeitrag über Förderplanung und schrieb diesen Tweet

Wenn in der Förderplanung an einer Förderschule es für die Sonderpädagogin wichtiger ist, Weiterlesen „Inklusion, Förderschule, Halo-Effekt und andere Merkwürdigkeiten“

Offener Brief an Herrn Hüppe CDU/CSU

Sehr geehrter Herr Hüppe,

auf Facebook hatte ich die Diskussion über das „Fachgespräch der AG Gesundheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion zum Thema „Autismusversorgung stärken“ mitbekommen.
Dort hatten sie dazu aufgerufen, Ihnen Alternativen zur ABA/AVT Therapie zuzusenden.

Zunächst begrüße ich die Möglichkeit, diesbezüglich schriftlich mit Ihnen in Kontakt treten zu können, da mir als Autistin direkte Kommunikation schwer fällt. Die schriftliche Kommunikation wird daher von vielen AutistInnen bevorzugt und da liegt nachweislich eine unsere Stärken. Nur wenige können, mit gewissen Einschränkungen, mehr leisten. Soweit ich weiß, hatte ein Mitstreiter von mir auch seine Gesprächsbereitschaft signalisiert, Weiterlesen „Offener Brief an Herrn Hüppe CDU/CSU“