Wertschätzung der Menschen aus sozialen Berufen – was nach meiner Erfahrung damit gemeint ist


bzw was die ewige Forderung danach nach meinem Empfinden ausdrückt.

Wertschätzung, das Schlagwort schlechthin, mit dem die Stimme des Gegenübers abgewertet wird.
Mit der ewigen Forderung Menschen mehr wertschätzen zu sollen wird sachliche Kritik an einer ausgeführten Arbeit direkt auf die persönliche Ebene gezogen.
Menschen in sozialen Berufen sehen Kritik an ihrer Arbeit / einzelnen Taten sofort als Kritik an ihrer Person.

Warum das so ist?
Ich kann es mir nicht erklären.

Gehen Sozialpädagogen, Lehrkräfte, Erzieher, Heilerziehungspfleger und andere eigentlich grundsätzlich davon aus, dass nur sie wissen wie man zum Beispiel ein autistisches Kind erzieht und fördert?

Denken diese wirklich, dass durch eine abgeschlossene Ausbildung / ein abgeschlossenes Studium, was oft nur in kleinen Teilen Autismus behandelt, sie genau wüssten was autistische Kinder benötigen und was ihnen hilft?

Bei mir ist so oft der Eindruck entstanden, dass man uns Eltern behinderter Kinder, vor allem autistischer Kinder, erstmal unseren Platz zeigen und uns die Welt erklären müsste.

Wir werden mit Eltern, die ihre Kinder verwahrlosen lassen und sie zT sogar misshandeln auf eine Stufe gestellt.

Gerade Jugendämter haben ein enormes Problem damit, Familien die Eingliederungshilfe (SGB VIII §35a) beantragen NICHT nach den Maßstäben von Hilfe zur Erziehung (SGB VIII §27) gleichzusetzen und danach abzuurteilen.

Autismus wird zum Erziehungsproblem deklariert.
Viele Maßnahmen zielen darauf ab, das Kind von außen zu erziehen und zu formen.
Eltern bekommen eine SPFH (Sozialpädagogische Familienhilfe) aufgedrückt um organisierter mit dem autistischen Kind umzugehen.

Auch Therapeuten wollen gerne systemisch die Eltern auf Kurs bringen.
Aber selten wirklich so, dass der Umgang mit dem Kind erleichtert wird und mehr auf die Bedürfnisse des Kindes geachtet wird, sondern mehr in die Richtung, dass mehr auf das Außen gehört werden muss.

Gerne wird Eltern auch unterstellt, dass sie Gesetze falsch lesen würden und dementsprechend falsche Erwartungen an das Hilfesystem haben.

Uns wird unterstellt, dass wir die Belastung der Helfenden weder kennen noch sehen würden.

Nur, als Gegenpol dürfen wir die familiäre Belastung nicht erwähnen.
Tun wir es unvorsichtigerweise doch, dann wird sofort wieder darüber nachgedacht was WIR falsch machen.

Von uns wird Dankbarkeit und Kooperationsbereitschaft eingefordert

Wertschätzung ist nach meinem Empfinden nur eine weitere Vokabel um uns Eltern zu gängeln.

Wertschätzung ist verbunden mit Respekt, Wohlwollen und drückt sich aus in Zugewandtheit, Interesse, Aufmerksamkeit und Freundlichkeit. „Er erfreute sich allgemein hoher Wertschätzung“ meint umgangssprachlich: Er ist geachtet/respektiert.

Da steht übrigens nichts davon, dass man die Arbeit einer wertgeschätzten Person nicht kritisieren dürfe.

Meine Eltern, die ich wirklich sehr geschätzt habe, habe ich auch kritisiert.
Klare Worte und sachliche Kritik dienen meines Erachtens dazu, Situationen von allen Seiten zu beleuchten um neue Wege FÜR DAS KIND zu finden.

Und bei uns geht es um mein Kind.
Dieses benötigt Unterstützung.
Denn es funktioniert nicht nach Schema F oder Plan a, b oder c.

Es braucht Abwandlungen.
Zielvorgaben müssen auch schon mal über Umwege erreicht werden.

Wege ergeben sich durch gute Zusammenarbeit und Hinweise sowie durch Kritik.

Ansonsten wird dem Kind ein Weg auferlegt, der aus einem riesigen Gebirge wie dem Himalaya besteht und den es ohne Sauerstoffgerät bewältigen soll.
Und wie schwierig eine Himalayabesteigung ist, dürfte jedem klar sein.

Schulbegleiter sollen NICHT … Eltern dürfen NICHT … autistische Kinder müssen NICHT … – Tokensysteme sind Mist – ein Rant

 

Wie ich das obige gestern zum ersten Mal gelesen habe, hat mich kalte Wut gepackt.

Eine Schulbegleitung berichtet aus ihrem Arbeitsalltag mit einem autistischen Kind und gibt diese „Erfahrungswerte“ an Menschen weiter, die als Schulbegleiter arbeiten möchten.

Einfach so – mit einem fröhlichen und zufriedenem Smiley garniert.

Meine Wut darüber ist immer noch nicht verraucht und es fällt mir sehr schwer, ruhig darüber zu schreiben, was an diesem „Ratschlag“ alles falsch ist.

Es ist nicht das erste Mal, dass ich mich über so etwas aufrege. Es kamen schon öfter solche Fragen wie „Sollte eine Schulbegleitung strafen?“ und anderes was mir die Zornesröte ins Gesicht getrieben hat.

Um es mal ganz platt zu sagen

eine Schulbegleitung soll NICHT

  • strafen
  • erziehen
  • therapieren
  • in das Eltern / Kind – Verhältnis eingreifen

Weiterlesen „Schulbegleiter sollen NICHT … Eltern dürfen NICHT … autistische Kinder müssen NICHT … – Tokensysteme sind Mist – ein Rant“

Therapie bei autistischen Kindern – Erwartungen der Eltern

Ich habe mich ja schon oft gefragt, warum Eltern allen möglichen Unsinn an „Therapien“ in Erwägung ziehen oder gar nutzen um ihren autistischen Kindern zu helfen.

Und ja, dass diese Eltern auch (je nach Therapieformat leider aber erstmal sich selbst) ihren Kindern helfen wollen stelle ich nicht in Abrede.

Über den Behandlungswahn hatte ich ja schon öfter geschrieben.
Und was es da nicht alles für Blödsinn gibt.
Mela Eckenfels hat dazu schon einige sehr interessante Beiträge geschrieben. Unter anderem in „Die hässliche Fratze der Alternativmedizin“ und  in diesem Vortrag „Goldesel“ hat sie die Mechanismen der Anbieter durchleuchtet. Weiterlesen „Therapie bei autistischen Kindern – Erwartungen der Eltern“

Wunsch- und Wahlrecht / freie Arztwahl

Es ist kein Geheimnis, dass einige Jugendämter gerne Anträge hinauszögern wollen oder Leistungserbringer vorschreiben möchten, wenn es um Eingliederungshilfe bei Autismus geht.

Die Jugendämter sind Rehabilitationsträger nach SGB IX §6 Abs.6.

Die Eingliederungshilfe ist geregelt in SGB XII § 54 und SGB VIII §35a.

Es gilt das Wunsch- und Wahlrecht gemäß SBG IX §8 und SGB VIII §5.
(dies gilt im übrigen auch bei der Wahl einer Therapieform, Therapiestelle oder eines Schulbegleiters).

Im Zuge des BTHG wird es in Zukunft Änderungen bzgl. der §§ geben. Dies ist hier aufgeschlüsselt.

Der oft geäußerte Wunsch, dass die Diagnostik in einem besonderem Zentrum gestellt werden müsste, widerspricht dem Recht auf freie Arztwahl.
Nach eingehender Recherche habe ich nichts finden können, dass Ämter dies aushebeln könnten.
Sollte zB ein Jugendamt dies dennoch einfordern, fragt SCHRIFTLICH mit Fristsetzung die RECHTSGRUNDLAGE für dieses Verlangen an.
Es würde mich sehr interessieren, nach welchen §§ ein solches Verlangen statthaft sein oder woraus es abgeleitet werden soll.

Lasst Euch von der diagnostizierenden Stelle auf jeden Fall einen vollumfänglichen Diagnostikbericht ausstellen, in dem alle angewandten Methoden und deren Ergebnisse detailliert dargestellt sind.

Zu beachten ist, Bundesrecht bricht Landesrecht, da übergeordnet.
Selbiges gilt für interne Anweisungen, Direktiven oder Vereinbarungen.

 

Zertifizierungen von Schulbegleitungen und was davon zu halten ist

Gestern habe ich ja von unseren Erfahrungen mit Schulbegleitungen geschrieben.

Bis wir die jetzige gefunden hat es lange gedauert.
Schließlich ist es ein anspruchsvoller Beruf, den eben nicht jeder „mal eben so“ ausüben kann.

Das Sozial- und Jugendämter Fachkräfte genehmigen und auch bezahlen ist selten.
Eher ist mit einem massiven Sparkurs zu rechnen.
Und das ist auf vielen Ebenen schädlich, wie ich hier bereits erklärt habe.
Manche Ämter freuen sich also, wenn sie wen „zertifiziertes“ bekommen können, der nicht „unglaubliche“ Gehaltsforderungen hat.

Und gerade Eltern, deren Kinder frisch diagnostiziert wurden Weiterlesen „Zertifizierungen von Schulbegleitungen und was davon zu halten ist“